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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof:
In einer von den Rechtsanwälten Bendler Leitgeb Pießkalla erstrittenen Grundsatzentscheidung erklärt der BayVGH eine wegen "Mischkonsums" von Cannabis und Alkohol erfolgte Fahrerlaubnisentziehung für rechtswidrig und betont, dass eine sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis trotz Ziffer 9.2.2. der Anlage 4 zur Fahrerlaubnisverodnung (FeV) nicht erfolgen darf, wenn der Betroffene im sog. kombinierten Rauschzustand nicht am Straßenverkehr teilnahm. Dies gebiete eine verfassungskonforme Auslegung der FeV. Auch die Anordnung einer MPU ist nur in bestimmten Grenzen zulässig (VGH München, Urteil vom 12.03.2012, 11 B 10.955). Das anderslautende Urteil der Vorinstanz (VG München, Urteil vom 20.01.2009, M 6a K 08.417) wurde aufgehoben.
Europäischer Gerichtshof:
"Die Art. 2 Abs. 1 und 11 Abs. 4 Unterabs. 2 der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein Neufassung) sind dahin auszulegen, dass sie es einem Mitgliedstaat verwehren, die Anerkennung der Gültigkeit des einer Person, die Inhaber einer ihr in seinem Hoheitsgebiet entzogenen früheren Fahrerlaubnis war, außerhalb einer ihr auferlegten Sperrfrist für die Neuerteilung dieser Fahrerlaubnis von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins auch dann abzulehnen, wenn die Voraussetzung eines ordentlichen Wohnsitzes im Hoheitsgebiet des letztgenannten Mitgliedstaats eingehalten wurde."
Urteil vom 26.04.2012 , Rs. C-419/10 (Hofmann)
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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof:
In einer von den Rechtsanwälten Bendler Leitgeb Pießkalla erstrittenen Grundsatzentscheidung erklärt der BayVGH eine wegen "Mischkonsums" von Cannabis und Alkohol erfolgte Fahrerlaubnisentziehung für rechtswidrig und betont, dass eine sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis trotz Ziffer 9.2.2. der Anlage 4 zur Fahrerlaubnisverodnung (FeV) nicht erfolgen darf, wenn der Betroffene im sog. kombinierten Rauschzustand nicht am Straßenverkehr teilnahm. Dies gebiete eine verfassungskonforme Auslegung der FeV. Auch die Anordnung einer MPU ist nur in bestimmten Grenzen zulässig (VGH München, Urteil vom 12.03.2012, 11 B 10.955). Das anderslautende Urteil der Vorinstanz (VG München, Urteil vom 20.01.2009, M 6a K 08.417) wurde aufgehoben.
Europäischer Gerichtshof:
"Die Art. 2 Abs. 1 und 11 Abs. 4 Unterabs. 2 der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein Neufassung) sind dahin auszulegen, dass sie es einem Mitgliedstaat verwehren, die Anerkennung der Gültigkeit des einer Person, die Inhaber einer ihr in seinem Hoheitsgebiet entzogenen früheren Fahrerlaubnis war, außerhalb einer ihr auferlegten Sperrfrist für die Neuerteilung dieser Fahrerlaubnis von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins auch dann abzulehnen, wenn die Voraussetzung eines ordentlichen Wohnsitzes im Hoheitsgebiet des letztgenannten Mitgliedstaats eingehalten wurde."
Urteil vom 26.04.2012 , Rs. C-419/10 (Hofmann)
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Oktober 2011: EuGH (Rs. C-403/08 und C-429/08) schränkt die gebietsabhängige exklusive Vermarktung von Fußballübertragungen in den Mitgliedstaaten ein (zur Pressemitteilung).
06.10.2011: 9. Product Placement Kongress, Haus der Wirtschaft, Stuttgart. RA Dr. Leitgeb referiert zum Thema Produktplatzierungen (zur Veranstaltung).
Bundesverfassungsgericht rügt Urteilspraxis des OLG Nürnberg zum Thema "Fahren ohne Fahrerlaubnis und Führerscheintourismus": Vorherrschende Ansicht in Deutschland "nicht vertretbar" (2 BvR 947/11).
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Werberecht: BGH (I ZR 164/09) stellt hohe Anforderungen an die Zulässigkeit von Werbeanrufen. Im sog. "opt-in-Verfahren" müsse sichergestellt sein, dass die angegebene Telefonnummer tatsächlich von der in Werbeanrufe einwilligenden Person stammt. (Link zur Pressemitteilung)
Immobilienrecht: BGH (III ZR 21/10) hält Vereinbarungen in AGB zur Zahlung eines sog. Reservierungsentgelts beim Immobilienerwerb für unwirksam, insbesondere wenn das Entgelt unabhängig vom späteren Erwerb geschuldet sein soll. (Link zum Urteil)
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Vorschau: Fachkongress "Branded Entertainment" am 21.10.2010 in Stuttgart. Rechtsanwalt Dr. Stephan Leitgeb referiert zum Thema "Agenturbezogene Rabatte und Kickback-Provisionen bei Product Placement" (Link )
"Führerscheintourismus": Bayerischer Verwaltungsgerichtshof lässt § 28 IV 1 Nr. 3 FeV durch den EuGH überprüfen (Link )
Bundesgerichtshof: Keine Berücksichtigung der vom Mieter auf eigene Kosten vorgenommenen Verbesserungen der Wohnung im Rahmen einer Mieterhöhung (Link )
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01.07.2010: Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht 07/2010 veröffentlicht Artikel der RAe Pießkalla & Leitgeb zum Thema EU-Fahrerlaubnis mit Ausstellungsdatum ab 19.01.2009.
13.07.2010: Bundesgerichtshof entscheidet, dass der Samstag bei Berechnung der Zahlungsfrist für die Wohnraummiete ("3. Werktag") nicht einzubeziehen ist (zur Pressemitteilung des BGH )
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